Aufhebungsvertrag

Fakten zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag wird auch als Auflösungsvertrag bezeichnet. Ein Aufhebungsvertrag beendet einvernehmlich ein Schuldverhältnis. Darüber hinaus werden in dem Aufhebungsvertrag oft auch weitere Modalitäten geregelt, die im Zusammenhang mit der Beendigung stehen.

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Der Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von der Kündigung vornehmlich dadurch, dass das Vertragsverhältnis durch gegenseitige übereinstimmende Erklärungen beendet wird, während die Kündigung das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung nur eines Vertragspartners beendet. Aufhebungsverträge sind wegen des Kündigungsschutzes vor allem im Bereich des Arbeitsrechtes verbreitet. Beim Aufhebungsvertrag gibt es einige wichtige Aspekte (wie drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Verringerung der Anspruchsdauer, Aufhebungsvertrag mit Abfindung) zu beachten.

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