Aushangpflichten für Arbeitgeber

Fakten zu den Aushangspflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber haben die Verpflichtung, Ihre Arbeitnehmer über Ihre Rechte zu informieren. Durch Aushänge oder durch Auslegen im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Texte den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen (z.B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Arbeitsschutzvorschriften, etc.). Gewöhnlich erfolgt ein Aushang an einem „schwarzen Brett“ an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes oder die Informationen werden ausgelegt, z.B. beim Betriebsrat oder im Personalbüro. Wir beraten Sie gerne und ausführlich über das Thema Aushangpflichten.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!