Betriebsrat

Fakten zum Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Unternehmen. Ein Betriebsrat darf ab 5 ständigen Mitarbeitern gegründet werden. Der Betriebsrat wird auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählt. Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an gesetzlich spezifizierten betrieblichen Entscheidungen.

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