Feiertag

Fakten zu Feiertagen

Unter einem Feiertag wird ein im Kalender hervorgehobener, jährlich wiederkehrender, gewöhnlich arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Ein Feiertag kann sowohl religiösen Ursprungs sein, als auch weltlichen Charakter haben.

Arbeitsrechtliche Sichtweise zu Feiertagen

Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellt sich nun bei den Feiertagen beispielsweise die Frage der Lohnzahlung. Fällt zum Beispiel ein Arbeitstag auf einen Feiertag (z.B. Ostermontag), so muss laut § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt zahlen, welches der Arbeitnehmer an einen normalen Arbeitstag verdient hätte, d.h. der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Anspruch an sich ist unabhängig von der Dauer und dem Umfang der zu leistenden Arbeit. Doch auch bei der Entgeltfortzahlung für Feiertage gibt es Ausnahmen zu beachten.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!