Haftung

Fakten zur Haftung

Bei der Haftung unterscheidet man im Arbeitsrecht zwischen der Haftung des Arbeitnehmers und der Haftung des Arbeitgebers.

Haftung des Arbeitnehmers

Die Streitigkeiten auf dem Gebiet bei der Haftung des Arbeitnehmers sind regelmäßig sehr komplex. Prinzipiell ist jedes vertragswidrige und schuldhafte Verhalten des Arbeitnehmers geeignet, einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers zu bewirken. Beispiele: Der Außendienstmitarbeiter verursacht mit dem Firmen-Pkw einen Verkehrsunfall, weil er durchs Telefonieren abgelenkt war und somit am Firmen-Pkw ein erheblicher Sachschaden entsteht. Oder aber ein angestellter Web-Designer verwendet eine fremde Grafik aus dem Internet und das Unternehmen wird daraufhin abgemahnt. Die Möglichkeiten sind in der Praxis zahlreich und vielfältig, da schon kleine Unaufmerksamkeiten des Arbeitnehmers großen Schaden verursachen können, welche wiederum in keinem Verhältnis mehr zum erzielten Lohn stehen. Hier greift eine Haftungsbeschränkung, der so genannte innerbetriebliche Schadensausgleich. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht, da nur geringe Schuld besteht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer anteilig. Wie hoch hierbei der Anteil des Arbeitnehmers ist, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in voller Höhe.

Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Arbeitnehmer ebenfalls auf Schadensersatz haften, wenn dem Arbeitnehmer durch ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitgebers ein Schaden entstanden ist. Voraussetzung ist prinzipiell, dass dem Arbeitgeber ein Verschulden zum Vorwurf gemacht werden kann. Dem Verschulden des Arbeitgebers steht es gleich, wenn nicht er, sondern einer seiner „Erfüllungsgehilfen“, also ein Arbeitnehmer, den Schaden verursacht hat. Für verschuldet eingetretene Sach- und Vermögensschäden des Arbeitnehmers haftet der Arbeitgeber dagegen grundsätzlich ohne Einschränkung.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!