Hartz IV

Fakten zu Hartz IV

Hartz IV“ wird das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt genannt, das von der so genannten „Hartz-Kommission“, benannt nach ihrem Vorsitzenden, dem ehemaligen Arbeitsdirektor der Volkswagen AG, Peter Hartz konzipiert wurde. Mit dem Hartz IV Konzept sollte die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen innerhalb von vier Jahren halbiert werden. Dieses Ziel ist jedoch nicht einmal annährend erreicht worden.

 

Gesetzliche Regelungen zu Hartz IV

Die gesetzlichen Regelungen zu Hartz IV sind im 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert und zum 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den zuvor geltenden Bestimmungen zur Arbeitslosenhilfe und zur Sozialhilfe sind:

 

– Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt.

– Die Laufzeit des Arbeitslosengeldes wurde auf die Hälfte der vorherigen Laufzeit reduziert.

Hartz IV sah eine intensivere Betreuung von Langzeitarbeitslosen vor, um diese künftig besser in neue Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können.

– Ein-Euro-Jobs wurden als ein Instrument des Hartz-IV-Gesetzes eingeführt. Damit sollten Arbeitslosen, die keine Arbeit finden, Möglichkeiten zum Arbeiten eingeräumt werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!