Mehrarbeit

Fakten zur Mehrarbeit

Mehrarbeit bzw. Überarbeit oder Überstunden werden vom Arbeitnehmer geleistet, wenn die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Die Regelarbeitszeit ergibt sich grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag oder aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Gesetz. Auch im Beamtenrecht wird von Mehrarbeit gesprochen, wenn die festgelegte Regelarbeitszeit überschritten wird. Sofern es keine gesonderte Regelung zur Mehrarbeit gibt, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Regelarbeitszeit zu überschreiten. Ausnahmen bilden hierbei Notfallarbeiten im Sinne der Treuepflicht. Es kann vereinbart werden, dass Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Dann besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der Überstunden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Überstunden gibt es ohnehin nicht. Ein Anspruch auf  Vergütung der Überstunden kann sich nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Außerdem ist Voraussetzung für eine Vergütung, dass die Überstunden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder zumindest bewusst geduldet werden.

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