Mobbing

Fakten zum Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz zeigt sich oft durch systematisches, zielgerichtetes Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Als Folge dieses Verhaltens zeigen sich bei den Opfern von Mobbing häufig seelische Beeinträchtigungen und in der Folge auch psychosomatische Beschwerden.

Mobbing und Arbeitsrecht

Wenn ein Arbeitgeber von Mobbing in seinem Betrieb erfährt, ist er aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer gehalten, wirksame Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers zu ergreifen. Dies können z.B. Mitarbeitergespräche, Abmahnung, Kündigung oder Versetzung sein. Bleibt der Arbeitgeber untätig oder zeigen die ergriffenen Maßnahmen keine Wirkung, kann das Opfer Schadensersatz auch vom Arbeitgeber verlangen. Der Schadensersatz bezieht sich dann auf Therapiekosten, Rechtsverfolgungskosten und Schmerzensgeld. Auch kann das Opfer unter Umständen ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, d.h. dass es die Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einstellen kann. Die Ansprüche haben ihre Grundlage in der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sofern es sich um einen Fall von Diskriminierung handelt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!