Mutterschutz

Fakten zum Mutterschutz

Der Mutterschutz wird im Mutterschutzgesetz und in der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz geregelt. Hier sind die Bedingungen für die Beschäftigung schwangerer Frauen und junger Mütter klar definiert. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Niederkunft dürfen werdende Mütter/Mütter nicht beschäftigt werden es sei denn, dass sie sich freiwillig dazu bereit erklären. In dem Fall besteht im Mutterschutz ein Verbot von Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit. Außerdem sind Schwangere vom Zeitpunkt der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung vor einer Kündigung geschützt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!