Probezeit

Fakten zur Probezeit

Unter der Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis versteht man einen Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer vorläufig beschäftigt wird, um seine Eignung für die jeweilige Tätigkeit festzustellen. Üblicherweise dauert die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten. Während der Probezeit gelten abweichende Kündigungsfristen, die jedoch mindestens zwei Wochen betragen müssen. Die Probezeit bei einem Berufsausbildungsverhältnis muss mindestens einen Monat betragen und darf vier Monate nicht überschreiten. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Seiten ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

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