Rauchen

Fakten zum Rauchen

In vielen Unternehmen ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten, da den Unternehmen die Gesundheit der Mitarbeiter sehr wichtig geworden ist. Hierbei hat der Arbeitgeber das Recht, Rauchen während der Arbeitszeit und innerhalb des Firmengebäudes zu verbieten, da er das sogenannte Hausrecht hat. Nichtrauchende Mitarbeiter haben einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dies ergibt sich aus § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

 

Rauchverbot auf dem Arbeitplatz

Wenn der Arbeitgeber ein ausnahmsloses Rauchverbot aussprechen sollte, unterliegt dieses der Mitbestimmung des Betriebsrates (falls vorhanden). Stimmt der Betriebsrat zu, gilt das Rauchverbot als verbindlich. Sollte der Arbeitgeber das Rauchen erlauben, so müssen die Raucherpausen in den gesetzlichen Ruhepausen genutzt werden.

 

Raucherpausen

Zusätzliche Raucherpausen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Selbst wenn der Arbeitgeber das Rauchen grundsätzlich erlaubt hat, ist er nicht dazu verpflichtet, ein Raucherzimmer einzurichten.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!