Schwangerschaft

Fakten zur Schwangerschaft

Die Rechte der Arbeitnehmerinnen im Falle einer Schwangerschaft sind im Mutterschutzgesetz und in der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz geregelt.

Beginn des Mutterschutzes

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Niederkunft dürfen werdende Mütter/Mütter nicht beschäftigt werden es sei denn, dass sie sich freiwillig dazu bereit erklären. In diesem Fall besteht ein Verbot von Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit. Außerdem sind Schwangere und junge Mütter ab Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung vor einer Kündigung geschützt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!