Sozialplan

Fakten zum Sozialplan

Unter einem Sozialplan versteht man eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. So kann aufgrund eines Sozialplans die Zahlung von Überbrückungsleistungen oder von Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart werden.

Inhalt eines Sozialplans

Im Wesentlichen werden in Sozialplänen Abfindungszahlungen bei Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart. Häufig finden sich in Sozialplänen separate Regelungen, die z.B. das Ausscheiden älterer Arbeitnehmer betreffen. Weiterhin können in Sozialplänen Regelungen zu Transfergesellschaften, zu Versetzungen, Umsetzungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Fahrtkostenzuschüssen, Umzugsbeihilfen und oft auch befristete Arbeitsplatzgarantien enthalten sein. Ein Sozialplan ist notfalls über die Einigungsstelle auch erzwingbar.

Besonderheit beim Sozialplan

Eine besondere Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Ein Sozialtarifvertrag wird wie ein Firmentarifvertrag für ein oder mehrere Unternehmen oder einen Konzern vereinbart. Dieser kann dabei durch Verhandlungen erreicht, aber auch genauso wie z.B. ein Interessenausgleich, durch Streiks und andere Formen des Arbeitskampfes erstritten werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!