Arbeitsvertrag

Fakten zum Arbeitsvertrag

Durch den Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. Arbeitgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Arbeitnehmer kann jede Person sein der sich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zu weisungsgebundener Arbeit verpflichtet. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages entstehen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber vertragliche Pflichten.

Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers

  • Vergütung der Arbeitsleistung
  • Abführen von Steuern und Sozialabgaben
  • Fürsorgepflicht
  • Beschäftigungspflicht
  • Pflicht zur Urlaubsgewährung
  • Gleichbehandlungspflicht
  • Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen
  • Gewährung von Einblick in die Personalakte
  • Informationspflicht
  • Pflicht zur Zeugniserteilung

Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers

  • Erbringung der Arbeitsleistung
  • Treuepflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • pfleglicher Umgang mit Materialien und Werkzeugen des Arbeitgebers
  • Wettbewerbsverbot
  • Abwerbungsverbot
  • wechselseitige Rücksichtnahme und Schutzpflichten.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Arbeitsvertrag

Wir beraten und unterstützen Sie kompetent und ausführlich bei Fragen die das Thema Arbeitsvertrag betreffen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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