Arbeitszimmer

Fakten zum Arbeitszimmer

Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, sind die Kosten hierfür in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusehen und mindern somit die steuerpflichtigen Einkünfte.

 

Vorraussetzung für ein Arbeitszimmer

  • Das Arbeitszimmer muss in die häusliche Sphäre eingebunden ist
  • Es muss vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dienen
  • Es muss nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden.
  • Räume mit atypischer Ausstattung und Funktion gelten steuerlich nicht als Arbeitszimmer. Dabei ist es unbedeutend, ob sie der Lage nach in die häusliche Sphäre eingebunden sind. Beispiele hierfür sind Werkstatt, Praxis, Kanzlei, Behandlungsraum.

 

Ein Arbeitszimmer gilt nicht als „häuslich“:

  • wenn es in einem fremden Gebäude untergebracht ist.
  • wenn in dem Raum Publikumsverkehr stattfindet oder familienfremde Mitarbeiter dort beschäftigt werden.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Arbeitszimmer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Arbeitszimmer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: