Ehevertrag

Fakten zum Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe vor. Eheverträge sind aber vor allem bei einer eventuellen Scheidung wichtig. Ein Ehevertrag muss nach deutschem Recht notariell beurkundet werden. Ansonsten ist der Vertrag formnichtig. Eheverträge können vor, während und in seltenen Fällen auch nach einer rechtskräftigen Scheidung geschlossen werden.

 

Vertragsgestaltung beim Ehevertrag

In der Regel gilt bei Eheverträgen Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass es den Eheleute freigestellt ist, welche Regelungen sie in den Vertrag aufnehmen wollen. Falls ein Ehevertrag jedoch eine eindeutige einseitige Lastenverteilung und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung enthält, kann er als Sittenwidrigkeit angesehen und für nichtig erklärt werden. Darüber hinaus darf ein Ehevertrag keine Klauseln enthalten, die Unterhaltspflichten so verteilen, dass das Wohl eines Kindes in irgendeiner Form gefährdet ist. Regelungen zum Güterstand sind dagegen in aller Regel wirksam und unterliegen keinen Formvorschriften.

 

Unsere Kontaktdaten beim Thema Ehevertrag

Wir beraten und unterstützen Sie kompetent und ausführlich bei Fragen die das Thema Ehevertrag betreffen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: