Einkommensteuer

Fakten zur Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlagen für die Einkommensteuer sind im Einkommensteuergesetz (EStG) zu finden. Für die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen ständigen Wohnsitz hat.

 

Ermittlung der Einkommenssteuer:

Gewinneinkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Überschusseinkunftsarten:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)

= die Summe der Einkünfte

− Altersentlastungsbetrag für Personen im Kalenderjahr nach Vollendung des 64.     Lebensjahres (§ 24a EStG)

− Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 1308 €

− Freibetrag für Land- und Forstwirte, 670 €/1340 €

–  Hinzurechnungsbetrag

= Gesamtbetrag der Einkünfte

− Verlustabzug

− Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind (§§ 10c-10i EStG)

− Vorsorgeaufwendungen, einschließlich Altersvorsorge (§§ 10-10a EStG)

− Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, falls über der zumutbaren Belastung

− Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums

+ hinzuzurechnende Einkünfte nach Außensteuergesetz

= Einkommen

− Freibeträge für Kinder, falls günstiger als das Kindergeld − Härteausgleich

= Zu versteuerndes Einkommen

Jahressteuer nach Grund-/Splittingtabelle – siehe auch Einkommensteuertarif

= Tarifliche Einkommensteuer

+ Jahressteuer nach Sonderberechnung

− Steuerermäßigungen

+ Hinzurechnungen (z. B. Kindergeld falls Ansatz der Kinderfreibeträge,    Altersvorsorgezulage falls günstiger als Sonderausgaben)

= Festzusetzende Jahressteuer

− geleistete Vorauszahlungen

− anzurechnende Kapitalertragsteuer (falls Abgeltungsteuer ungünstiger)

− anzurechnende Lohnsteuer

= Einkommensteuernachzahlung/-erstattung

Seit Jahren steht das deutsche Einkommensteuerrecht in der Kritik, da zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen die Einkommensteuer sehr kompliziert gestalten.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Einkommensteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Einkommensteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: