Rechtsanwalt Einzelunternehmen

Fakten zum Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen wird jede selbstständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person bezeichnet. Da Einzelunternehmen ohne große finanzielle Rücklagen gegründet werden können, kann man sie auch als die kleinste wirtschaftliche Zelle ansehen. Sofern der Einzelunternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist er durch das Gesetz dazu verpflichtet, Bücher zu führen. Diese sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen. Bei einem Einzelunternehmen ist keine Mindestkapitaleinlage vorgesehen. Soweit eine weitere Person finanziell beteiligt ist, die nach außen nicht in Erscheinung tritt (stiller Gesellschafter), wird aus dem Einzelunternehmen eine stille Gesellschaft. Für Außenstehende ist dies jedoch nicht zu erkennen.

 

Kaufmannseigenschaft von Einzelunternehmen

Sobald der Inhaber einer Einzelunternehmung Kaufmann ist muss die Firmenbezeichnung die Benennung „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ führen. Ist der Inhaber des Einzelunternehmers kein Kaufmann, kann er die Geschäftsbezeichnung frei wählen. Einzelunternehmen die einen steuerlichen Jahresgewinn von 50.000 € oder einem Jahresumsatz von 500.000 € nicht überschreiten, sind in der Regel von der Bilanzierung befreit und können ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Wird diese Grenze jedoch einmal überschritten, ist das Einzelunternehmen zukünftig dazu verpflichtet eine Bilanz zu erstellen. Einzelunternehmen, bei denen der Inhaber eingetragener Kaufmann ist, sind schon durch das Handelsrecht dazu verpflichtet Bücher zu führen und eine Bilanz zu erstellen.

 

Vorteile eines Einzelunternehmens

  • Der Inhaber hat die volle Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt über das Betriebsvermögen und die Geschäftspolitik
  • Der Inhaber benötigt kein Mindestkapital
  • Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt formlos, unkompliziert und ist kostengünstig
  • Der Gewinn steht allein dem Geschäftsinhaber zu

 

Nachteile eines Einzelunternehmens

  • Das Geschäftsrisiko bei einem Einzelunternehmen liegt allein beim Inhaber des Einzelunternehmens.
  • Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
  • Die Kapitalbeschaffung ist schwieriger als etwa bei der AG.
  • Der Inhaber hat eine schlechtere Verhandlungsposition gegenüber Banken und Gläubigern

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Einzelunternehmen

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Einzelunternehmen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: