Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

Fakten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb in Folge eines Todesfalles. Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden erhoben wird. Das deutsche Steuerrecht regelt die Erbschaft– und Schenkungsteuer im selben Gesetz. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Ländersteuer deren Aufkommen ausschließlich den Ländern zufällt. Da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind, ist die Erbschafts- und Schenkungsteuer eine direkte Steuer.

 

Folgende Sachverhalte unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) nach

§ 1 Abs. 1 ErbStG:

  • der Erwerb in Folge eines Todesfalles (z. B. Erbschaft, Vermächtnis)
  • eine Schenkung unter Lebenden
  • Zweckzuwendungen
  • das Vermögen einer Stiftung, soweit sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist

 

Unterschiedliche Steuerklassen bei Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuer:

In der Steuerklasse I befinden sich folgende Personen:

  • Ehegatte und Lebenspartner,
  • Kinder, Stiefkinder,
  • Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder,
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern bei Erwerb von Todes wegen,

Steuerklasse II:

  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern bei Zuwendungen unter Lebenden
  • Geschwister,
  • Neffen/Nichten,
  • Schwiegerkinder, Stief- u.- Schwiegereltern,
  • geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Steuerklasse III:

  • alle übrigen Personen

 

Unsere Kontaktdaten zur Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Erbschaftssteuer  und Schenkungssteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: