EU-Sammelklagen – 10-Punkte-Programm

Fakten zu EU-Sammelklagen

Die EU-Kommission will für Verbraucher mit EU-Sammelklagen einen erleichterten, kostengünstigen Rechtsschutz schaffen. Da Die Wirtschaft amerikanische Verhältnisse befürchtete wurde ein 10-Punkte-Programm zu Sammelklagen erarbeitet.

 

Forderungen der EU-Sammelklagen

Die Forderungen für EU-Sammelklagen sind in einem 10-Punkte-Programm erarbeitet worden:

  • Das Ziel einer Klage darf lediglich der tatsächliche, nachweisbare Schaden sein. Bestrafung von Unternehmen, mittelbare Sanktionen und Gewinnabschöpfung sind gewissenhaft vom Ersatz des Schadens zu trennen.
  • Der geltend gemachte Schadenersatz muss tatsächlich den Geschädigten zufließen.
  • Es darf keine übermäßigen Verfahrenskosten zu Ungunsten des Beklagten geben.
  • Das Verfahren darf keine Instrumente zur Erpressung von Vergleichen bei missbräuchlichen Forderungen enthalten.
  • Bei einer Sammelklage muss der Geschädigte bewusst und gewollt beteiligt sein
  • Eine Verfahrensgleichheit muss sichergestellt sein.
  • Das Schutzniveau von Datenschutz und Persönlichkeitsschutz sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dürfen durch Kollektivklagen nicht ausgehebelt werden.
  • Es darf bei Kollektivklagen kein „Forum-Shopping“ innerhalb Europas in Gang gesetzt werden.
  • Nur grenzüberschreitende Fälle die sich innerhalb der EU bewegen dürfen geregelt werden.
  • Die EU sollte nur in den Fällen kollektive Klageinstrumente einsetzen, wenn sie zugleich die Risiken ausschalten kann.

 

Unsere Kontaktdaten beim Thema EU-Sammelklagen

Wir beraten und unterstützen Sie kompetent und ausführlich bei Fragen die das Thema EU-Sammelklagen betreffen. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: