Rechtsanwalt Gemeindesteuern

Fakten zu den Gemeindesteuern

Wie es schon aufgrund des Namens erkennbar ist, sind Gemeindesteuern Steuern, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht. Zu den Gemeindesteuern zählen:

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern.

 

Die örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern dürfen von den Gemeinden jedoch nur dann erhoben werden, wenn landesgesetzlichen Regelungen dazu erlassen worden sind. Zu diesen Steuern gehören die Hundesteuer, die Jagdsteuer, die Zweitwohnsitzsteuer und die Vergnügungsteuer. Die so genannten Gemeinschaftssteuern wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer unterstehen laut Grundgesetz anteilig dem Bund, den Ländern und Gemeinden. Sie zählen also nicht zu den reinen Gemeindesteuern.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Gemeindesteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Gemeindesteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: