Gerichtsvollzieher

Fakten zum Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Justizbeamter, dem die Aufgabe zufällt, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise durchzusetzen. Darüber hinaus hat der Gerichtsvollzieher die Aufgabe, Schriftstücke zuzustellen. Die primäre Aufgabe des Gerichtsvollziehers besteht jedoch darin, Geldforderungen des Gläubigers gegenüber den Schuldner durchzusetzen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt.

Handlungsspielraum des Gerichtsvollziehers

Wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder will,  hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen vorzunehmen (= Pfändung). Solche Vermögensgegenstände können beispielsweise Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck sein. Allerdings muss er dabei zahlreiche Pfändungsverbote und Schutzvorschriften beachten (§§ 811 ff. ZPO) halten. So darf er zum Beispiel keine Gegenstände pfänden, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen, sofern es sich nicht um Luxusartikel handelt. Sollte sich eine Pfändung als unmöglich erweisen, kann der Gläubiger verlangen, dass der  Gerichtsvollzieher dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abnimmt. Die eidesstattliche Versicherung beinhaltet ein Verzeichnis des Vermögens des Schuldners, dessen Richtigkeit er versichern muss. Der Schuldner wird anschließend für 3 Jahre in das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen und ist solange vor weiteren Pfändungen geschützt. Außerdem kann ein Gerichtsvollzieher Wohnungen zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen (Austauschpfändung), Kindeswegnahmen durchführen oder Herausgabe-Vollstreckungen vollziehen. Der Gerichtsvollzieher hat aber auch die Möglichkeit, mit Einverständnis des Gläubigers, einen Ratenplan aufzustellen und die Ratenzahlungen zu überwachen.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Gerichtsvollzieher

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Gerichtsvollzieher. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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