Rechtsanwalt Steuerrecht Gewerbesteuerumlage

Fakten zur Gewerbesteuerumlage

Die Gewerbesteuer ist die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuerumlage. Es handelt sich um eine Umlage, die von den Gemeinden an Bund und Länder abgeführt werden muss. Bei der Berechnung der Gewerbesteuerumlage wird das Ist Aufkommen der Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt. Dieser Betrag wird dann mit einem Vervielfältiger, dem so genannten Umlagesatz multipliziert. Damit soll die Unabhängigkeit der Höhe der Gewerbesteuerumlage vom Hebesatz erreicht werden. Somit sollen einerseits Gemeinden, die einen höheren Hebesatz verlangen und damit höhere Steuereinnahmen erzielen, nicht durch die Gewerbesteuerumlage „bestraft“ werden. Anderseits soll verhindert werden, dass zwischen den Gemeinden, durch besonders niedrige Hebesätze, ein Wettbewerb um Firmenansiedlungen entsteht. Denn die Folgen eines solchen Wettbewerbes wären extrem niedrige Gewerbesteuererträge. Einnahmen aus einem höheren Hebesatz verbleiben bei den Gemeinden. Bei einem sehr niedrigen Hebesatz könnte die Gewerbesteuerumlage höher sein als der Gewerbesteuerertrag. Prinzipiell soll sich die Gewerbesteuerumlage am Gewerbeertrag orientieren. Die Gewerbesteuerumlage ist bis zum 1. Februar des Folgejahres, unter Anrechnung der vierteljährlich geleisteten Abschlags-/Vorauszahlungen, von den Gemeinden abzuführen.

 

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