Rechtsanwalt Steuerrecht Grunderwerbsteuer

Fakten zur Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim rechtskräftigen Erwerb eines Grundstücks fällig, d.h. in der Regel beim Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages. Grundsätzlich beträgt der Steuersatz 3,5 % der Bemessungsgrundlage, dieser kann jedoch von den einzelnen Bundesländern abweichend festgelegt werden. Bemessungsgrundlage ist regelmäßig der im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Beim Grundstückserwerb von Todes wegen (Erbfall) oder bei Schenkungen von Grundstücken unter Lebenden, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da der Erwerb bereits mit der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer besteuert wird.

 

Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerbarkeit:

  • das Grundstück ist im Inland gelegen
  • Vorliegen eines  Erwerbsvorganges
  • Es findet ein Rechtsträgerwechsel statt

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Grunderwerbsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Grunderwerbsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: