Handelsgeschäfte

Fakten zu Handelsgeschäften

Mit dem Begriff Handelsgeschäft sind sämtliche Geschäfte definiert, die zum Handelsgewerbe eines Kaufmanns gehören (§ 343 HGB). Geschäfte in diesem Sinne bedeutet jedes rechtlich relevante Verhalten, man spricht auch von Rechtsgeschäften. Das wichtigste Handelsgeschäft ist der Handelskauf. Ein Handelskauf ist ein Kaufvertrag unter Kaufleuten, d.h. dass beide Vertragsparteien Kaufleute sind. Nur auf diese finden die handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung.

 

Unsere Kontaktdaten bei weiteren Fragen zu Handelsgeschäften

Darüber hinaus gibt es noch weitere gesetzliche Vorschriften zum Thema Handelsgeschäfte. Wir beraten Sie gerne und ausführlich zu allen Fragen zu Handelsgeschäften. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: