Handelsvertreter

Fakten zum Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender. Der Handelsvertreter wird damit beauftragt, für ein anderes Unternehmen oder mehrere andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen Verträge abzuschließen. Man unterscheidet zwischen dem Einfirmenvertreter und dem Mehrfirmenvertreter. Der Handelsvertreter ist in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig. Dabei ist er bei der Gestaltung seiner Arbeit und seiner Arbeitszeit im Wesentlichen frei.

 

Handelsvertreter nicht unbedingt natürliche Person

Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein, sondern kann auch in Form einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, auftreten. Handelsvertreter, die natürliche Personen sind, müssen sich seit 2005 nicht mehr ins Handelsregister eintragen lassen. Sie sind daher auch nicht zwingend Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Es genügt, wenn sie eine Gewerbeerlaubnis haben, egal ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Der Handelsvertreter erhält als Vergütung eine  Provision. Diese besteht üblicherweise in einem bestimmten Prozentsatz von dem von ihm vermittelten Umsatz.

 

Unsere Kontaktdaten bei weiteren Fragen zum Handelsvertreter

Sie wollen Handelsvertreter werden oder aber möchten Handelsvertreter beauftragen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vertreiben? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Handelsvertreter. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: