Käufer

Fakten zum Käufer

Im Vertragsrecht gibt es in der Regel zwei Vertragspartner. Beim Abschluss eines Kaufvertrages sind dies der Käufer und der Verkäufer. Der Käufer gibt eine Willenserklärung ab, die den Erwerb eines Gegenstandes beinhaltet. Eine Willenserklärung kann grundsätzlich auch durch schlüssiges Handeln, wie z.B. ein Kopfnicken, abgegeben werden. Im Supermarkt oder in größeren Kaufhäusern bringt der Käufer seinen Kaufwillen dadurch zum Ausdruck, dass er die Ware auf das Laufband an der Kasse legt. In anderen Fällen, zum Beispiel beim Grundstückskaufvertrag, müssen die wechselseitigen Willenserklärungen notariell beurkundet werden.

Unsere Kontaktdaten beim Thema Käufer

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Käufer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

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