Rechtsanwalt Steuerrecht Kaffeesteuer

Fakten zur Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine indirekte Bundessteuer und wird als Verbrauchsteuer angesehen. Sowohl Kaffee als auch kaffeehaltige Waren werden durch die Kaffeesteuer besteuert. Ziel dieser Besteuerung ist die Beschaffung von Einnahmen um die Staatsausgaben zu finanzieren. Bei der Kaffeesteuer existiert keine Geringfügigkeitsgrenze. Das hat zur Folge, dass Privatpersonen, die Kaffee in kleinen Mengen durch Versandhandel aus dem EU-Ausland beziehen, verpflichtet sind, in Deutschland Kaffeesteuer anzumelden und abzuführen. In vielen dieser Fälle wurden durch den Zoll Strafverfahren eingeleitet.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Kaffeesteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Kaffeesteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: