Rechtsanwalt Kapitalgesellschaften

Fakten zu Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind Körperschaften des privaten Rechts. Die Kapitalgesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet und dient der Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ein bestimmtes Mindestkapital aufzubringen und zu erhalten.

 

Kapitalgesellschaften in Deutschland

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

 

Merkmale der Kapitalgesellschaft

  • Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und damit rechtsfähig und parteifähig,
  • Der Bestand der Kapitalgesellschaft ist unabhängig von ihren Mitgliedern,
  • Kapitalgesellschaften unterliegen besonderen Kapitalaufbringungs- und –erhaltungsvorschriften,
  • Die Kapitalgesellschaft kann durch Nichtgesellschafter vertreten werden (so genannte Fremdorganschaft),
  • Die Willensbildung folgt dem Mehrheitsprinzip nach Maßgabe der Kapitalanteile,
  • Die Haftung einer Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, d. h. die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zu Kapitalgesellschaften

Sie haben Fragen zur Kapitalgesellschaften? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Kapitalgesellschaften. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: