Kaufmannseigenschaft

Fakten zu Kaufmannseigenschaften

Ein Kaufmann unterliegt im Geschäftsverkehr den Regelungen des Handelsgesetzbuches. Aus dem Handelsgesetzbuch ergeben sich für einen Kaufmann besondere Rechte und Pflichten bezüglich seiner Geschäftsführung, insbesondere die Notwendigkeit von Buchführung, Bilanzierung und dem Führen einer Firma. Wenn der Kaufmann bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nach § 241a HGB nicht überschreitet, entfällt die Buchführungspflicht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 begonnen haben.

 

HGB betrifft Kaufmann

Weiterhin trifft das HGB insbesondere in seinem vierten Buch (Handelsgeschäfte) besondere Regelungen zu den Rechtsgeschäften, die Kaufleute miteinander oder mit Dritten treffen. Darunter sind auch allgemeine Vorschriften wie die, dass Handelsbräuche nach § 346 HGB automatisch Vertragsbestandteile werden und von den Kaufleuten zu beachten sind.

 

Man kann Kaufmannseigenschaften verlieren

Man kann die Kaufmannseigenschaft auch verlieren. Die Kaufmannseigenschaft erlischt bei Istkaufleuten mit Aufgabe des Gewerbebetriebs, nicht durch Löschung im Handelsregister. Ein Kannkaufmann hingegen verliert die Kaufmannseigenschaft mit Löschung aus dem Handelsregister.

 

Unsere Kontaktdaten bei weiteren Fragen zu Kaufmannseigenschaft

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Kaufmannseigenschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: