Rechtsanwalt Steuerrecht Kirchensteuer

Fakten zur Kirchensteuer

Die Kirchensteuer dient der Finanzierung der Ausgaben von Religionsgemeinschaften. Voraussetzung für das Recht der Religionsgemeinschaften, Kirchensteuer zu erheben ist, dass sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Sie können die Steuer durch die Finanzämter einziehen lassen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer bzw. die Lohnsteuer. Die Kirchenleitung setzt die Höhe der Kirchensteuer fest. Die Rechtsgrundlage dafür erhalten die Kirchen durch die jeweiligen Landesparlamente. Die Kirchensteuer ist die größte Einnahmequelle der Kirchen.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Kirchensteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Kirchensteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: