Rechtsanwalt Körperschaften

Fakten zu Körperschaften

Körperschaften sind Verbände oder politische Parteien, deren Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängig ist. Die Körperschaft ist eine juristische Person, die aus einzelnen natürlichen oder juristischen Personen besteht. Grundsätzlich ist die Körperschaft rechtsfähig. Die Körperschaft kann jedoch auch Teil einer übergeordneten juristischen Person sein. In diesem Fall handelt es sich um eine unselbständige Körperschaft.

 

Arten von Körperschaften

  • Körperschaften des privaten Rechts (z.B. eingetragener Verein e.V. mit zahlreichen Formen des wirtschaftlichen Vereins, Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Universitäten, Ärzte- und Apothekerkammern, bestimmte christliche Kirchen und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften)

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Körperschaft

Sie haben Fragen zur Körperschaft? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Körperschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: