Rechtsanwalt Steuerrecht Ländersteuer

Fakten zur Ländersteuer

Um das unterschiedliche Steueraufkommen der Gebietskörperschaften untereinander auszugleichen, müssen die Steuereinnahmen nach angemessenen Kriterien zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden. Ländersteuern sind Steuern, deren Einnahmen allein den Ländern zufallen.

 

Zu den Ländersteuern gehören:

  • Erbschaftsteuer
  • Verkehrsteuern, sofern sie nicht Bundessteuern oder Gemeinschaftssteuern sind
  • Biersteuer
  • Spielbankabgabe

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Ländersteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Ländersteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: