Rechtsanwalt Mietrecht Mieterhöhung

Fakten zur Mieterhöhung

Der Vermieter hat grundsätzlich im Laufe eines Mietverhältnisses das Recht zur Mieterhöhung. Die Mieterhöhung ermöglicht es ihm, die Miete an die allgemeine Preissteigerung anzupassen. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichmiete benötigt der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Hält er sich an die gesetzlichen Vorgaben und der Mieter verweigert gleichwohl die Zustimmung, so kann der Vermieter den Mieter auf Zustimmung verklagen. Dem Mieter steht im Fall der Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

 

Vorgehensweise bei der Mieterhöhung

In einem Mieterhöhungsschreiben muss der Vermieter schriftlich begründen, aus welchem Grund er die von ihm geforderte Miete für ortsüblich hält. Hier kann sich der Vermieter, auf ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen oder auf mindestens 3 Vergleichswohnungen berufen. Er hat jedoch auch die Möglichkeit, sich soweit vorhanden, auf dem örtlichen Mietspiegel zu berufen.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Mieterhöhung

Sie haben Fragen zur Mieterhöhung? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zur Mieterhöhung. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: