Rechtsanwalt Mietrecht Mietminderung

Fakten zur Mietminderung

Der juristische Fachbegriff Mietminderung findet Anwendung, wenn eine Mietsache Mängel aufweist. Der Mieter ist verpflichtet, diese dem Vermieter anzuzeigen. Beseitigt dieser die Mängel nicht, ist der Mieter berechtigt, die Mietzahlungen zu kürzen. Bei gemieteten Objekten treten immer wieder Mängel auf. Mängel können z.B. Schimmel, Baulärm oder Feuchtigkeit sein.

 

Mietobjekt muss im makellosem Zustand sein

Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Der Vermieter muss auftretende Mängel grundsätzlich beseitigen.

 

Mietminderung bei Mängeln

Für den Zeitraum, während dessen der Mangel vorhanden ist, kann der Mieter eine Mietminderung durchsetzen. Diese Mietminderung kann in besonders krassen Fällen sogar zur vollständigen Nichtzahlung des Mietzinses führen.

 

Keine Mietminderung bei Selbstverschulden

Dem Mieter steht das Recht zur Mietminderung nicht zu, wenn er die Mängel schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages kannte oder der Mangel von ihm selbst verschuldet wurde. Ist dem Mieter der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, darf er die Miete nur mindern, wenn ihm der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

Auf Seiten des Vermieters kommt es dagegen nicht darauf an, ob dieser einen bestehenden Mietmangel verschuldet hat. Besteht ein Mangel an der Mietsache, für den der Mieter nichts kann, hat dieser das Recht zur Mietminderung.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Mietminderung

Sie haben Fragen zur Mietminderung? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zur Mietminderung. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: