Rechtsanwalt PartG Partnerschaftsgesellschaft

Fakten zur Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Freie Berufe sind die nicht gewerblichen Berufe, wie z.B. Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Notare, beratende Betriebswirte, Heilberufe, Journalisten oder Künstler. Die Partnerschaftsgesellschaft kann nur aus natürlichen Personen bestehen. Zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft bedarf es des Abschlusses eines schriftlichen Partnerschaftsvertrages.

 

Inhalt eines Partnerschaftsvertrag

  • Sitz und Name der Partnerschaftsgesellschaft;
  • die Namen, Vornamen, Wohnorte und die ausgeübten Berufe der einzelnen Partner;
  • der Gegenstand der Partnerschaft.

 

Besonderheiten einer Partnerschaftsgesellschaft

Bei einer Partnerschaftsgesellschaft ist gesetzlich keine Mindestkapitaleinlage vorgeschrieben. Die Partnerschaftsgesellschaft muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden. Sämtliche Änderungen wie z.B. der Ein- oder Austritt eines Partners müssen ebenfalls angemeldet werden. Die Aufteilung der Gewinne und Verluste werden in der Regel im Partnerschaftsvertrag festgehalten.

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur PartG Partnerschaftsgesellschaft

Sie haben Fragen zur PartG Partnerschaftsgesellschaft? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema PartG Partnerschaftsgesellschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: