Rechtsanwalt Personengesellschaften

Fakten zu Personengesellschaften

Personengesellschaften entstehen, wenn sich zwei oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Die Personengesellschaften sind in ihrem Wesen keine juristischen Personen, können aber dennoch Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Gesellschafter der Personengesellschaften haften in der Regel mit ihrem gesamten Vermögen.

 

Personengesellschaften sind:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG oder die GmbH & Co. OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG oder die GmbH & Co. KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • stille Gesellschaft
  • Partenreederei
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)

 

Unsere Kontaktdaten bei Fragen zur Personengesellschaften

Sie haben Fragen zur Personengesellschaft? Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Personengesellschaft. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: