Rechtsanwalt Steuerrecht Rennwettsteuer und Lotteriesteuer
Fakten zur Rennwett- und Lotteriesteuer
Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt die Besteuerung von Wetteinsätzen bei Pferderennen und Lotterien. Die Rennwett- und Lotteriesteuer ist eine indirekte Steuer, die durch die Länder verwaltet wird. Den Ländern stehen auch die Steuereinnahmen zu. Da Gewinne aus Rennwetten und Lotterien nicht Gegenstand der Einkommensteuer sind, findet eine Vorabbesteuerung der Spieleinsätze statt, d.h. die Steuer wird direkt auf den Wetteinsatz erhoben und muss vom Veranstalter abgeführt werden.
Unsere Kontaktdaten zum Thema Rennwettsteuer / Lotteriesteuer
Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Rennwettsteuer / Lotteriesteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: