Softwareentwicklung
Fakten zur Softwareentwicklung
Während das Schuldrecht für alle Produkte und Dienstleistungen gilt, gibt es in der Softwareentwicklung einige Abweichungen von der sonstigen üblichen Geschäftspraxis.
Vertragsrecht bei Softwareentwicklung
Zum Beispiel gilt für Standardsoftware grundsätzlich das Kaufvertragsrecht. Bei individueller Softwareentwicklung wird tendenziell das Recht für die Erstellung eines imaginären Werkes angewendet. Es empfiehlt sich eine Vertragsart gemäß den tatsächlichen Interessen zu nutzen, da die rechtlichen Grundlagen umstritten sind. Für die individuelle Anpassungen (Customizing) sollte ein Werksvertrag genutzt werden, da so Mängel unverzüglich nach der Übergabe der Software geprüft werden muss, um Mängel zu rügen. Das neue Schuldrecht impliziert aber auch, dass das Produkt vom Softwarenetwickler vom Käufer an den allgemeinen Leistungsversprechen gemessen werden kann.
Schuldrecht bei Softwareentwicklung
Die Einführung eines Nacherfüllungsrechts des Verkäufers oder der „Ersatz vergeblicher Aufwendungen“ sind weitere Änderungen im Schuldrecht. So kann z.B. die Standmiete eines geplanten Messeauftrittes in Rechnung gestellt werden, da die fehlende Präsentationssoftware nicht gezeigt werden konnte.
Unsere Kontaktdaten beim Thema Softwareentwicklung
Sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer sollten Sie unbedingt einige Tipps von uns bezüglich der Softwareentwicklung beachten. Hierzu beraten wir Sie kompetent und ausführlich. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: