Steuererklärung – Ihr Rechtsanwalt Steuerrecht für Steuererklärung

Fakten zur Steuererklärung

Die Steuererklärung ist eine Erklärung, die natürliche oder juristische Personen zum Zwecke der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und der Festsetzung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben müssen. Für Steuererklärung müssen amtlich vorgeschriebene Vordrucke verwendet werden.

 

Regelmäßig abzugebende Steuererklärungen:

  • Einkommensteuererklärungen (natürliche Personen)
  • Körperschaftsteuererklärungen (juristische Personen)
  • Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Unternehmer)
  • Gewerbesteuererklärungen (Gewerbetreibende)
  • Lohnsteueranmeldungen (Arbeitgeber
  • Erklärungen die zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage (Unternehmer und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum)

 

In speziellen Situationen sind weitere Steuererklärungen vorgeschrieben:

  • die Erbschaftsteuererklärung
  • die Schenkungsteuererklärung

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Steuererklärung

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Steuererklärung. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: