Rechtsanwalt Steuerstrafrecht

Fakten zum Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle gesetzlichen Regelungen, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Die Verbindung eines strafrechtlichen Tatbestandes mit dem Steuerrecht ist das Kennzeichen des Steuerstrafrechts. Das gilt im besonderen Sinne bei Steuerbetrug wie Steuerhinterziehung. Personen, die über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben machen oder die Finanzbehörden über solche Pflichtwidrigkeiten in Unkenntnis lassen, sind wegen Steuerhinterziehung strafbar. Steuerstraftaten werden im Steuerstrafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft. Der verbotswidrige Im- oder Export zollpflichtiger Gegenstände, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei und die Wertzeichenfälschung gehören auch zu den Steuerstraftaten und werden aufgrund des Steuerstrafrechts geahndet.

 

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Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Steuerstrafrecht. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: