Tabaksteuer

Fakten zur Tabaksteuer

Die Besteuerungsgrundlage für die Tabaksteuer sind Tabakwaren aller Art. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, sowie indirekte Steuer und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Die Tabaksteuer ist in den letzten Jahren deutlich erhöht worden. Nach der Energiesteuer ist die Tabaksteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer. Das Aufkommen der Tabaksteuer fließt vollständig dem Bundeshaushalt zu.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Tabaksteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Tabaksteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen von Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: