Rechtsanwalt Versicherungsteuer

Fakten zur Versicherungssteuer

Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer, mit der Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert werden. Das jährliche Aufkommen der Versicherungssteuer macht über 4 % der Steuereinnahmen des Bundes aus. Geregelt ist die Versicherungsteuer im Versicherungsteuergesetz. Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen, zur Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitversicherung, zur Rückversicherung sowie Viehversicherung, sofern die Versicherungssumme 4.000 € nicht übersteigt, sind von der Steuerpflicht ausgenommen.

 

Versicherungssteuer ist eine Bundessteuer

Die Versicherungsteuer wird durch die Länder erhoben und ist eine Bundessteuer. Die Versicherungsunternehmen führen die Versicherungsteuer für die Versicherungsnehmer ab. Die Bemessungsgrundlage hierbei sind die Jahresentgelte. Als Ausnahme gilt hier die Hagelversicherung, bei der die Versicherungssumme die Bemessungsgrundlage ist.

 

Unsere Kontaktdaten zum Thema Versicherungsteuer

Wir beraten Sie gerne, kompetent und ausführlich zum Thema Versicherungsteuer. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten: