Rechtsanwalt-Hannover-Vertragsrecht

Fakten zum Vertragsrecht

Unter dem Begriff Vertragsrecht sind alle Aspekte zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen betreffen. Das Zustandekommen von Verträgen erfordert die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei natürlichen oder auch juristischen Personen, die gewillt sind ein Rechtsgeschäft einzugehen. Kündigungen und Testamente sind dementsprechend keine Verträge, da nur eine einseitige Willenserklärung vorliegt. Grundsätzlich herrscht im Vertragsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit.

Regelung des Vertragsrechts

Vertragsrecht ist Privatrecht und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darüber hinaus gibt es auch öffentlich rechtliche Verträge, die eher unter der Rubrik Verwaltungsrecht oder öffentliches Recht eingeordnet werden.

Informationen zum Vertragsrecht

Auf unserer Homepage finden Sie die ersten wichtigen Informationen zum Vertragsrecht:

AGB
Arbeitsvertrag
Autokauf
Fernabsatzvertrag
Garantie
Gerichtsvollzieher
Gesellschaftsvertrag
Gewährleistung
Gewerbemietvertrag
Haftungsausschluss
Käufer
Lizenzvertrag
Nachbesserung
Online-Kauf
Sachmangel
Serviceprovider
Verkäufer
Versendungskauf
Versteigerung
Vorvertrag
Widerrufsrecht