Vorvertrag

Fakten zum Vorvertrag

Ein Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Durch einen Vorvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien zum Abschluss eines weiteren schuldrechtlichen Vertrages, des Hauptvertrages, zu einem späteren Zeitpunkt. Hierbei handelt es sich um ein Verpflichtungsgeschäft, das durch den Abschluss des Hauptvertrags als abgeschlossen gilt. Der Vorvertrag ist im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Die Zulässigkeit ergibt sich jedoch aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Besteht für den Hauptvertrag eine bestimmte Formvorschrift, gilt diese auch für Vorvertrag. So muss z.B. ein Vorvertrag, mit dem sich die Vertragsparteien zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages verpflichten, um rechtlich bindend zu sein, genauso wie der Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB).

Unsere Kontaktdaten beim Thema Vorvertrag

Wir beraten Sie kompetent und ausführlich bei Fragen zum Thema Vorvertrag. Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht sind die Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt aus Hannover. Wir freuen uns sehr, auch Sie beraten zu dürfen. Unsere Kontaktdaten lauten:

Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt
Königstraße 50
30175 Hannover
Tel.: 0511 – 279 488 30
Fax: 0511 – 600 988 54

info@rechtsanwalt-bendfeldt.de
www.rechtsanwalt-bendfeldt.de