Arbeitsunfall

Fakten zum Arbeitsunfall

Neben der Berufkrankheit ist der Arbeitunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein Arbeitsunfall ist dabei abzugrenzen von Unfällen, die keinen Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit aufweisen. Weltweit ist die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls durch Sozialversicherungssysteme gesetzlich geregelt. Jedoch unterscheiden sich die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, sowie der Leistungsumfang länderspezifisch.

Voraussetzung zum Arbeitsunfall

Damit ein Arbeitunfall vorliegt, muss dieser während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit stattgefunden haben. Dies ist nicht nur die berufliche Tätigkeit an sich, sondern kann beispielweise auch der unmittelbare Weg zur Arbeit sein (Wegeunfall). Der Umfang des Anspruchs infolge eines Arbeitsunfalls orientiert sich am tatsächlichen Schaden.

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