Bereitschaftsdienst

Fakten zum Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst definiert die Zeitspanne, während der sich der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein muss, für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder bald aufnehmen kann (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2003 Az. 1 ABR 2/02). Bereitschaftsdienste in größerem Ausmaß sind bei der Feuerwehr, der Polizei, in der Justiz (Richter und Staatsanwälte), bei Rettungsdiensten, bei Energieversorgungsunternehmen und Entsorgungsunternehmen, bei Mitarbeitern im Krankenhaus und bei Pflegediensten, bei Bestattungsinstituten und bei größeren KFZ-Unternehmen, in Pfarrämtern, in Psychologischen Diensten, in Vergiftungszentralen, bei Erziehern in Kinderheimen, bei Sicherheitsunternehmen und anderen erforderlich. Beim Thema Bereitschaftsdienst sind unterschiedliche Rechtsgebiete zu berücksichtigen. Wir beraten Sie hierzu gerne und ausführlich.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!