Direktionsrecht

Fakten zum Direktionsrecht

Das Direktionsrecht oder Weisungsrecht bezeichnet das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebenen Leistungspflichten insbesondere nach Art, Ort und Zeit einseitig näher auszugestalten.

Gegenstand des Direktionsrechts

Gegenstand einer solchen Leistungsbestimmung kann grundsätzlich auch der Umfang einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptleistungspflicht sein, wie z.B. die Verlängerung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit aufgrund höheren Bedarfs (BAG 14.08.2007 – 9 AZR 18/07).

Arbeitsrechtliche Fragen zum Direktionsrecht

–         Änderungsklausel im Arbeitsvertrag

–         Änderungskündigung trotz wirksamen Direktionsrechts

–         Anweisungen außerhalb des Direktionsrechts

–         Arbeitsvertrag

–         Arbeitszeit

–         Betriebsvereinbarung

–         Billiges Ermessen

–         Grenzen des Direktionsrechts

–         Öffentlicher Dienst

–         Konkretisierung des Arbeitsverhältnisses

–         Rechtsgrundlage

–         Tarifvertrag

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!