Entgelt

Fakten zum Entgelt

Der Begriff Entgelt ist definiert als die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist somit ein gegenseitiger Vertrag, bei dem die beiderseitigen Hauptleistungen miteinander verbunden sind.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!