Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen von Arbeitnehmern

Fakten zum Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen

Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen von Arbeitnehmern unterliegt arbeitsrechtlichen Gesetzen. Die Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers unterliegt engeren Grenzen als das Fragerecht des Arbeitgebers.

Kritische Fragen bei Einstellungen von Arbeitnehmern

–         Gesundheitszustand

–         Gewerkschaftszugehörigkeit

–         Geplante Heirat

–         Lohn- und Gehaltspfändung

–         Religionszugehörigkeit

–         Parteizugehörigkeit

–         Schwangerschaft

–         Schwerbehinderung

–         Vermögensverhältnisse

–         Vorstrafen

–         Ermittlungsverfahren

–         Wehr- und Ersatzdienst

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!