Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen von Arbeitnehmern
Fakten zum Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen von Arbeitnehmern unterliegt arbeitsrechtlichen Gesetzen. Die Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers unterliegt engeren Grenzen als das Fragerecht des Arbeitgebers.
Kritische Fragen bei Einstellungen von Arbeitnehmern
– Gesundheitszustand
– Gewerkschaftszugehörigkeit
– Geplante Heirat
– Lohn- und Gehaltspfändung
– Religionszugehörigkeit
– Parteizugehörigkeit
– Schwangerschaft
– Schwerbehinderung
– Vermögensverhältnisse
– Vorstrafen
– Ermittlungsverfahren
– Wehr- und Ersatzdienst
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Kanzlei Bendfeldt aus Hannover gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!